Gesetzliche Voraussetzungen zur Führung einer Katzenpension:

Die Sachkundeprüfung gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes,

haben mein Mann und ich erfolgreich abgelegt. 

Nach Inaugenscheinnahme meiner Katzenpension durch das Bottroper Veterinäramt, wurde diese auch behördlich genehmigt.

 

 Und natürlich hat auch unser Fachpersonal nach persönlichen Abnahme

die Pension für SEHR GUT befunden !!

( unser Dumbo - der mittlerweile über die Regenbogenbrücke gegangen ist )